Die Schuleinschreibung findet am Mittwoch, 25.03.2020, ab 14.00 Uhr statt. Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis zum 30.06.2020 sechs Jahre alt werden, bzw. die bereits einmal von der Aufnahme an die Grundschule zurückgestellt wurden. Kinder, die bis zum 30.09.2020 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern erst zum Schuljahr 2021/22 eingeschult werden. Dies ist der Schule schriftlich bis zum 14.04.2020 mitzuteilen. Eine Zurückstellung kann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind erst ein Jahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Es wird auch 2020/21 wieder eine bilinguale erste Klasse geben, in der der Unterricht teilweise in englischer Sprache stattfindet. Eltern können bis zur Schuleinschreibung entscheiden, ob ihr Kind in die bilinguale Klasse gehen soll.
In ihrem ABC zum Schulanfang informierten die anwesenden Lehrerinnen unter anderem über die die Schulfähigkeit. So gäbe es körperliche, geistige sowie soziale Voraussetzungen. Ein ausreichendes Maß an Geschicklichkeit setze voraus, dass Kinder regelmäßig mit Schere, Kleber und Stiften arbeiten, aber auch mit Legosteinen o.ä. spielen. Zudem würden körperliche Fitness und Ausdauer durch viel Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und genügend Schlaf gesteigert. Bei Seh- und Hörerfahrungen sei es wichtig, diese mit Sprecherfahrungen zu verknüpfen und sich beispielsweise über Gehörtes und Gesehenes zu unterhalten. Außerdem müsse ein Schulanfänger nicht nur in der Lage sein, sich an grundlegende Regeln des Miteinanders zu halten, sondern auch über genug Selbstverstrauen und Ich-Stärke verfügen, um mit der neuen Lebenssituation und möglicherweise daraus resultierenden Unsicherheiten umgehen zu können.
An der Hans-Carossa-Schule gibt es eine offene Ganztagsbetreuung bis maximal 16.00 Uhr mit Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten. Am Tag der Schuleinschreibung können die Eltern sich ausführlich dazu beraten lassen und Anmeldungen vornehmen.